Was geschah am 18.09 ?
2024: Feuerwehrtaucher bei Verklausung des Mühlbaches im Einsatz .... und zwei Folgeeinsätze Bild

2023: Abschluss Truppmann erfolgreich absolviert Bild

2023: Fahrbahnreinigung nach Verkehrsunfall - Gumpoldskirchnerstraße

2015: Kirchengasse - Sturmschaden; Entfernung eines losen Saumblechs

2012: TUS Alarm Fehlalarm Firma Grimme

2011: Flurbrand in der W.A.-Mozart-Gasse

2010: Brandsicherheitswache in der Sporthalle

2008: TUS-Alarm bei Firma DuPont (Werk 1)

2007: TUS-Alarm bei Firma Brenntag

2003: "Weinherbst" im Kreisverkehr Bild

Waldbrand
Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


V E R A N S T A L T U N G E N

Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen müssen z. T. recht strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im untenstehenden Überblick finden Sie lediglich A u s z ü g e der wichtigsten Bestimmungen - vor allem hinsichtlich des Brandschutzes - in stark gekürzter Form! Den vollen Wortlaut aller Regelungen finden Sie vor allem im Veranstaltungsgesetz sowie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen, die als Quellen dienten:

Inhalt:

  1. Anmeldung / Bewilligung / Untersagung
  2. Pflichten des Veranstalters
  3. Veranstaltungsorte
  4. Dekoration
  5. Brandsicherheitswachen

Für den kompletten Inhalt bitte das PDF herunterladen!


Aktualisiert: 03.03.2021