Was geschah am 26.04 ?
2016: Brennender Sattelaufleger A2 - Unterstützung FF Wiener Neudorf Bild

2015: J. Straussgasse - Schlange in Haus

2014: VERHALTEN IM BRANDFALL Bild

2013: TUS Täuschungsalarm Du Pont Werk 1

2013: Fahrzeugbrandübung der Feuerwehrjugend Bild

2013: Wassergebrechen Pumpstation Neudorferstraße

2011: TUS-Alarm Fa. TNT Logistik Austria, Industriestrasse

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BEFÜLLEN VON SCHWIMMBECKEN, BIOTOPEN etc.

(Wasserentnahme aus Hydranten)

Immer wieder wird an uns das Ersuchen herangetragen, Schwimmbecken, Biotope o.ä. zu befüllen. Abgesehen davon, dass derartige Aufträge n i c h t zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören, ist auch der Feuerwehr die Wasserentnahme aus dem Hydrantennetz nur für Feuerlöschzwecke und Übungen (bei Übungen nur nach vorhergehender detaillierter Verständigung des Wasserleitungsverbandes !) gestattet!

Die Richtlinien des Wasserleitungsverbandes sehen für derartige Ansuchen folgende Vorgangsweise vor:

  • Das Befüllen von Schwimmbecken oder Rasenbesperengungen aus öffentlichen Hydranten ist ausnahmslos nur mit gesonderter Bewilligung des Wasserleitungsverbandes d. Triestingtal- u. Südbahngemeinden erlaubt.
  • Die Abwicklung und insbesondere der Befüllvorgang haben ausschließlich durch verbandseigenes Personal zu erfolgen (Installierung einer Messeinrichtung sowie das Öffnen und Schließen des Hydranten)
  • Die entstehenden Kosten für Personaleinsatz und Wassermenge hat der Kunde zu tragen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Feuerwehr Guntramsdorf in Einhaltung der o.a. Bestimmungen, keine derartigen Einsätze übernimmt !

Wenden sie sich daher bitte direkt an den Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden (www.wlv-voeslau.at)

2540 Bad Vöslau, Badnerstraße 88
Telnr: 02252/76273-0
Fax: 02252 / 76167-44
e-mail: wlv@wlv-voeslau.at

Zum Thema „Wasserentnahme aus Hydranten“ gibt es folgende

Information des Wasserleitungsverbandes

Zu den Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung gehört unter anderem die Wasserabgabe für alle Einsätze der Feuerwehr, wie z.B.. Brandbekämpfung, Niederschlagung gefährlicher Gase und Dämpfe. Deshalb werden im Rohrnetz auf öffentlichem Grund Oberflur-und Unterflurhydranten eingebaut. Aus Hydranten wird aber auch Wasser für andere Zwecke als zur Brandbekämpfung entnommen. Um die aus Hydranten entnommenen Wassermengen besser zu erfassen, die Qualität des Trinkwassers zu schützen und Beschädigungen der Hydranten durch unsachgemäße Bedienung vermeiden zu können, muss grundsätzlich die Wasserentnahme aus Hydranten auf ein Minimum beschränkt werden.

Durch unsachgemäße Bedienung der Hydranten werden Dichtungen, Spindeln u.a. beschädigt. Oberflurhydranten sind sehr frostempfindlich und müssen daher stets ordnungsgemäß geschlossen und entleert werden. Durch undichte Hydranten treten dauernd Wasserverluste unbekannter Größe auf. Hydranten müssen immer einsatzbereit sein. Bei häufiger Benutzung der Hydranten entsteht ein weiterer Personalaufwand für den Kontrolldienst. Starke Wasserentnahmen aus Hydranten führen besonders in Siedlungsgebieten mit schwächerem Rohrnetz zu erheblichen Druckminderungen sowie Druckschwankungen. Dadurch wird das Rohrmaterial einer unnötigen Belastung ausgesetzt. Durch starke Wasserentnahmen können Ablagerungen im Rohrnetz gelöst werden. Das führt zu einer Trübung und zur Verfärbung des Trinkwassers.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Feuerwehr Guntramsdorf in Einhaltung der o.a. Bestimmungen, keine derartigen Einsätze übernimmt !



Aktualisiert: 03.03.2021