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EISLAUFEN AUF SEEN

Beim Eislaufen im Freien gibt es zwei Gefahrenmomente, die auf Eislaufplätzen nicht auftreten: Stolperfallen durch tückische Spalten oder Äste und die Gefahr einzubrechen. Eislaufen ist deshalb nicht auf jeder gefrorenen Fläche erlaubt. Ein Großteil der Seen oder Flüsse muss zunächst von den Gemeinden freigegeben werden. Auf allen Flächen gilt: Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. „Eisläufer sollten sich immer über die aktuelle Außentemperatur informieren. Wenn diese über mehrere Tage nur wenige Grad Celsius unter dem Gefrierpunkt liegt, ist eine Eisfläche nicht mehr sicher. Viele Gemeinden geben Auskunft über die Beschaffenheit des Natureises. Am Neusiedlersee gibt sogar ein eigens eingerichtetes Eistelefon mit der Nummer 02167/8600.

Eile bei Einbruch

Sollte es im schlimmsten Fall zu einem Eiseinbruch kommen, heißt es zwar „Ruhe bewahren“, aber trotzdem ist Eile geboten, da der Eingebrochene schnell unterkühlen kann. Der Verunfallte kann sich selbst durch seitlich ausgestreckte Arme Halt auf der Eisdecke verschaffen und versuchen, sich in die Richtung auf das Eis zu schieben, aus der er gekommen ist. Bei brüchigem Eis ist es besonders wichtig, das Körpergewicht auf eine besonders große Fläche zu verteilen. Das gilt übrigens für jeden Retter: Am besten in Bauchlage versuchen, zum Eingebrochenen zu gelangen. Bretter, stabile Äste und Schlitten sind in dieser Situation ebenfalls hilfreich. Nach der Bergung des Verunglückten benötigt dieser umgehend Wärmezufuhr. Eine Untersuchung beim Arzt ist ebenfalls unerlässlich.
Quelle: Kfv (Kuratorium für Verkehrssicherheit)

 

NICHT VERGESSEN!! UMGEHEND NOTRUF ABSETZEN!!
Feuerwehr:  122

 

Aktualisiert: 03.03.2021