VERBRENNEN
IM FREIEN
Was ist erlaubt? Was ist verboten? |
|
Die Thematik ist in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, sowie von unzähligen Ausnahmebestimmungen durchbrochen. Um halbwegs einen Überblick zu diesem Thema zu bekommen, finden Sie hier eine stark vereinfachte Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen. Als Quellen dienten: |
|
|
![]() |
ABFÄLLE STROH AUF FELDERN
PFLANZLICHE ABFÄLLE
AUS HAUS UND GARTEN PFLANZLICHE
ABFÄLLE AUS DER LANDWIRTSCHAFT ABFLAMMEN
VON BÖDEN RÄUCHERN
|
|
LAGERFEUER und BRAUCHTUMSFEUER | |
|
Grill- und Lagerfeuer sowie Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer etc.) sind an sich erlaubt. Lager und Grillfeuer dürfen nur mit trockenem unbehandeltem Holz beschickt werden. Brauchtumsfeuer dürfen nur mit biogenen Materialien beschickt werden. Keinesfalls dürfen Abfälle (siehe dort) dabei mitverbrannt werden Nicht erlaubt ist das Entzünden derartiger Feuer
|
ZUSAMMENFASSUNG SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
(auszugsweise)
Beim Verbrennen auf Feldern sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
Bitte bedenken Sie, dass die Beachtung all dieser Bestimmungen nicht nur der Sicherheit dient sondern vor allem auch der Umwelt und den Mitmenschen zu gute kommt. Ganz abgesehen davon, ist die Nichteinhaltung dieser Vorschriften strafbar - was spätestens dann zum Tragen kommt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz verursacht wird.
|
|
|
|