HEIMBRANDMELDEANLAGEN
Von verschiedenen Herstellern werden immer häufiger sog. „Heimbrandmeldeanlagen“ angeboten. Dies ist nicht zu verwechseln mit den so genannten „Heim-Rauchmeldern“. I. HEIM-RAUCHMELDERBei Heim-Rauchmeldern handelt es sich um Detektoren die – wie auch immer – einen Entstehungsbrand erkennen und einen akustischen Alarm auslösen. Sie dienen ausschließlich dem Zweck, die im Gebäude (Haus, Wohnung) befindlichen Personen rechtzeitig auf einen Entstehungsbrand aufmerksam zu machen und zu warnen. Wie man aus vielen tragischen Vorfällen weiß, kann dies insbesondere während der Nachtstunden lebensrettend sein. Die Feuerwehr empfiehlt daher die Installierung derartiger Heim-Rauchmelder! Sie können Leben retten! Solche Geräte sind im einschlägigen Fachhandel erhältlich. Auch wir informieren Sie gerne darüber!
II. HEIM-BRANDMELDEANLAGENBei den so genannten Heim-Brandmeldeanlagen handelt es ebenfalls um Detektoren, die eine Brandfrüherkennung ermöglichen. Zum Unterschied von den Heim-Rauchmeldern sind diese Anlagen jedoch imstande, den Alarm nicht nur örtlich (also innerhalb eines Gebäudes) auszulösen, sondern auch an externe Stellen (eine oder mehrere Telefon- bzw. Handynummern) weiterzuleiten. Doch genau hier beginnt die Problematik: Es spricht nichts dagegen, dass Sie die Anlage so programmieren, dass ein allfälliger Alarm auf Ihr Handy oder das einer Person ihres Vertrauens geleitet wird. Sie werden sich ihre „persönliche Notfallorganisation“ für den Fall der Fälle sicher überlegt und mit den in Frage kommenden Personen besprochen haben. Manche glauben aber, besonders klug zu sein, wenn sie als Empfängernummer des Alarms gleich die Notrufnummer der Feuerwehr einspeichern. Wer allerdings den Ablauf der Ereignisse durchdenkt, wird rasch erkennen, dass dies nicht die Lösung des Problems sein kann, denn stellen Sie sich doch bitte folgende Situation vor:
WAS SOLL JETZT DIE FEUERWEHR IHRER MEINUNG NACH TUN?
Wir denken, dieses Beispiel macht deutlich, dass es sich die Feuerwehr kaum leisten kann, n i c h t gewaltsam in das Gebäude einzudringen und Nachschau zu halten. Wir wünschen Ihnen (und uns) allerdings schon jetzt viel „Spaß“ mit einer solchen Anlage, wenn sie mehr als einmal „spinnt“ … Sie werden sicherlich verstehen, dass dieser „Spaß“ sowohl für Sie wie auch für uns bereits nach dem ersten Fehlalarm sein Ende haben wird. Beachten Sie daher bitte folgende INFORMATIONEN und WARNUNGEN zu HEIM-BRANDMELDEANLAGEN
Anders erklärt: Diese Anlagen können nicht erkennen, ob der Notruf von einem Disponenten in der Feuerwehralarmzentrale entgegengenommen wird, oder ob der Anruf – auf Grund der gleichzeitigen Entgegennahme anderer Notrufe ‑ in einer „Warteschleife“ landet. Die Anlage „spult“ daher in einem solchen Fall trotzdem den gespeicherten Text ab, der allerdings von niemandem gehört wird! Daher nochmals: Heim-Brandmeldeanlagen bieten keine Garantie für die Alarmierung der Feuerwehr! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine automatische Alarmweiterleitung an die öffentliche Alarmzentrale der Feuerwehr an die Genehmigung der Feuerwehr gebunden ist. Aus den oben beschriebenen Gründen kann eine solche Genehmigung zur Zeit allerdings n i c h t erteilt werden. Wir ersuchen daher um Kenntnisnahme, dass eine Rufweiterleitung einer derartigen Anlage direkt an die Feuerwehr als „mutwillige Alarmierung“ qualifiziert wird, was gemäß § 67 NÖ. Feuerwehrgesetz eine Verwaltungsübertretung darstellt, die mit bis zu € 3.650,-- bestraft werden kann. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung ! |
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