TRAGBARE FEUERLÖSCHER
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1. ARTEN VON FEUERLÖSCHERN UND DEREN EIGNUNG |
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1.1. Wasserlöscher bzw. Nasslöscher (W oder N) Löschmittel ist Wasser, welchem nach Bedarf ein Frostschutzmittel für die frostbeständige Ausführung zugesetzt werden kann. Fallweise kann auch ein Netzmittel zur Oberflächenentspannung zugegeben werden. Eignung : zur Brandbekämpfung fester, glutbildender Brandstoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien u. dgl. Zur Bekämpfung von Metallbränden sind Wasserlöscher ungeeignet.
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1.2. Schaumlöscher (S) Löschmittel ist eine Wasser- Schaummittellösung, meist mit filmbildendem Schaummittel. Treibmittel ist Kohlendioxid.
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1.3. PulverlöscherIn Pulverlöschern können zwei Arten von Löschpulver zum Einsatz kommen: Flammbrandpulver (BC-Pulver) oder Glutbrandpulver (ABC-Pulver). Eignung : Alle Pulverlöscher verursachen durch die ausgestoßene Pulverwolke eine starke Sichtbehinderung und sind daher in Räumen mit Menschenansammlungen (Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Hotels, Schulen) n i ch t zu verwenden !! Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6, 9 und 12 kg "Autolöscher" werden auch mit Füllmengen von 1 und 2 kg hergestellt. Zum Mitführen im Auto ist aber unbedingt ein Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Füllmenge zu empfehlen.
können zusätzlich zu den Brandklassen B und C auch zur Brandbekämpfung von festen, glutbildenden Stoffen eingesetzt werden. Bei der Bekämpfung von Feststoffbränden mit ABC-Pulver ist aber immer mit Wasser nachzulöschen!
s ind zur Bekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Gasen geeignet.
sind zur Bekämpfung von Metallbränden geeignet.
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1.4. Kohlendioxidlöscher oder : „CO2 –Löscher“ (Kurzbezeichnung: K) Das Löschmittel verursacht keine Verunreinigung, da sich Kohlendioxid rückstandsfrei verflüchtigt. Eignung : Bekämpfung von Bränden in EDV-Anlagen, Elektroanlagen (E-Verteiler, Schaltwarten, Relaisschränke etc.), Labors, Großküchen, Lackieranlagen etc. Sie können auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände eingesetzt werden. C02-Löscher dürfen in tiefer gelegenen oder schlecht belüftbaren Räumen n i c h t verwendet werden! Füllmengen für die erste Löschhilfe: 2 und 5 kg
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1.5. Metallbrand-Pulverlöscher (Kurzbezeichnung: PM)Brennbare Metalle verbrennen in Form von Glut. Aufgrund der hohen Verbrennungstemperatur können normale Löschmittel (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlendioxid) wegen chemischer Reaktionen bei der Brandbekämpfung nicht verwendet werden. Daher müssen eigene Metallbrand-Löschpulver eingesetzt werden, die auf der Metalloberfläche eine Schmelze bilden und durch Luftabschluss löschend wirken. Füllmengen: 6, 9 und 12 kg.
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1.6. Fettbrandfeuerlöscher (F) Diese Feuerlöscher wurden eigens zur Bekämpfung von Fettbränden wie Speisefette, Speiseöle, Frittieröle entwickelt und sind überall dort, wo mit heißem Fett gearbeitet wird, also für den Einsatz in Hotel-, Restaurant- und Großküchen, Gaststätten, Bäckereien etc. besonders gut geeignet. |
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2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN FEUERLÖSCHER ERFÜLLEN ? |
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2.1. Zulassung und Normen Tragbare Feuerlöscher müssen nach EN 3 geprüft und zugelassen sein oder der (erloschenen) ÖNORM F 1050 entsprechen. 2.1.2. Überprüfung Ein von der Behörde vorgeschriebener Feuerlöscher gilt nur dann als vorhanden, wenn die letzte Überprüfung nichtl änger als 2 Jahre zurückliegt. Es wird empfohlen, auch Feuerlöscher die n i c h t von der Behörde vorgeschrieben wurden, ebenfalls alle 2 Jahre auf Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. 2. 2. Eignung Feuerlöscher müssen gemäß nachstehender Übersicht, enstsprechend ihrem Einsatzzweck für das jeweilige Brandereignis geeignet sein! |
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2.3. Definition der Brandklassen |
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3. MUSS MAN EINEN FEUERLÖSCHER HABEN? |
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4. WIEVIELE FEUERLÖSCHER WELCHER GRÖSSE MUSS MAN HABEN ? |
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4.1. Berechnung der Anzahl bzw. Größe Die Anzahl und Art der „Mittel der ersten Löschhilfe“ – dazu gehören auch Wandhydranten – wird aus einer Richtlinie errechnet. (TRVB 124 = Technische Richtlinie f. Vorbeugenden Brandschutz: „Erste und erweiterte Löschhilte“). Die wesentlichen Faktoren sind dabei die Nutzung (normale oder hohe Brandgefährdung) und die Fläche des Brandabschnittes. 4.2. Vorgangsweise 1. Berechnung der erforderlichen Löschmitteleinheiten gemäß Pkt 4.3. 2. Feststellung für welche Brandklasse der Löscher geeignet sein muss (aus den Tabellen im Punkt 2.2. und 2.3 ) 3. Ermittlung der Anzahl der Löscher aus Tabelle 3 4.3. Berechnung der Löschmitteleinheiten Auf der Internetseite www.abo-fachverband.at/rech200.htm findet sich ein Rechner mit dessen Hilfe man je nach Nutzung (normale und hohe Brandgefährdung) die erforderlichen „Löschmitteleinheiten“ (eine Kennzahl für das Löschvermögen eines Löschers) bzw. die erforderliche Anzahl von Wandhydranten ermitteln kann. Aus untenstehender Tabelle ist zu entnehmen, wieviel Löschmitteleinheiten (LE), den gängigsten Typen von Feuerlöschern entsprechen:
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A C H T U N G Die Ermittlung nach dieser Methode dient nur der ungefähren Abschätzung der erforderlichen Feuerlöscher und kann – insbesondere bei Vorschreibung durch die Behörde - eine Beurteilung durch einen Fachmann bzw. eine Berechnung nach TRVB F 124 nicht ersetzen !! |
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4.4. Verwendungsbeschränkung Zur allgemeinen Brandbekämfpung (also in Gebäuden, Betrieben usw.) dürfen Pulverlöscher mit einer Füllmenge von 4 kg und darunter, sowie Wasser- und Schaumlöscher mit einer Füllmenge von 3 Litern und darunter jedenfalls n i c h t verwendet werden!
4.5. Vorschreibung durch die Behörde Bei Vorschreibung durch die Behörde gibt es mehrere Möglichkeiten:
oder
oder
4.6. Anschaffung aus Eigeninteresse Wer aus eigenem Feuerlöscher anschaffen möchte, muss folgendes beachten:
Einschlägige Fachfirmen oder die Feuerwehr beraten sie dabei gerne!
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5. WIE UND WO SIND FEUERLÖSCHER ZU MONTIEREN ? |
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5.1. Wie?
5.2. Wo?
5.3. Kennzeichnung Die Aufstellungsplätze sind mit einem Schild laut nebenstehender Abbildung zu kennzeichnen
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